P2P-Nutzer abmahnen – eine Steueroase?

Ich frage mich gerade, ob Schadensersatzzahlungen eigentlich steuerfrei sind.

Denn, wären diese Schadensersatzzahlungen steuerfrei, würde sich das Abmahngeschäft nicht nur für die Anwälte lohnen. Denn wenn ich mit einem kopierten und erwischten Song das 2000-fache bekomme, was ich im Ladenverkauf dafür bekäme, das nicht einmal mit den Künstlern sondern nur mit den Anwälten “teilen” müsste, die Vertriebs und Marketingkosten dabei völlig einspare, dann, ja dann macht die Verklagerei richtig Sinn.

Und weil das ganze ja kein Umsatz, sondern Schadensersatz ist, muss ich den auch nicht verumsatzsteuern (man verzeihe mir den holprigen Neologismus). Damit kann ich meinen Umsatz senken und das Kapital des Unternehmens steuerfrei steigern. Das ist gleich doppelt praktisch: Ich mache unbehelligt weniger Umsatz bei steigendem Gewinn. Und kann trotzdem heulen und mich bei Mama Merkel an der Schulter trösten lassen, dass Sie was unternimmt, gegen “das Herunterladen von Computern”.

Und das demnächst für 95 Jahre bei Musikstücken.

 
 
 

1 Kommentare

  1. bed, 29. Juli 2008:

    Geiler Ansatz.
    Wahrscheinlich ist es genau so!
    In ähnliche Richtung geht ja das Kochbuch dessen Vorname mit M anfängt. Auch dort ist der eigenliche Umsatz mit den Bildern wesentlich geringer als das Einkommen durch die Abmahnungen.
    Kirche, Kino, Fernsehen, Anwälte und Immobilienmakler, alles Verdummungsanstalten. So in etwa hat das mein Vater schon 1975 formuliert…

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