Link-Ecke #22


Themen: Piraterie als Geschäftsmodell, die Rolle der türkischen Frau, Windows Phone 7, deutsch-deutsche Integration, Unrecht im Straßenverkehr, Justiz in Bayern, Tatort Internet.

  1. Conpiracy of geniuses

    Webcomic über den Hintergrund der bescheidenen Kopierschutzmaßnahmen, Werbung und sonstigem Dreck auf Kauf-DVDs.

  2. „Die Männer stehen über ihnen“

    In der Türkei sind nach offiziellen Angaben 99 Prozent der Bevölkerung muslimischen Glaubens. Religion und Staat sind jedoch strikt getrennt. Keine Muslimin mit Kopftuch darf eine Behörde, Schule oder Universität betreten. Polygamie und auch reine Imamehen sind in der Türkei offiziell verboten. Es gelten weltliche Gesetzbücher, die Scharia spielt keine Rolle.

    Sehr lesenswerter Artikel der, für alle die es immer noch nicht wissen, mit einigen Vorurteilen bzgl. des Islam und der Türkei aufräumt.

  3. Microsoft stellt Windows Phone 7 vor – Neuanfang mit alten Problemen

    Schaut man noch etwas genauer unter die Haube, stellt man fest, dass WP7 nicht in der Lage war alte Brücken einzureißen. So ist der Browser nicht etwa auf der Basis der aktuellen IE9-Engine entwickelt worden und auch nicht auf der vom IE 8 oder 7 – in WP7 darf der technologisch längst abgehängte IE6 noch einmal aufleben. Um Webstandards scheint sich Microsoft abermals nicht kümmern zu wollen.

    Keine weiteren Fragen. Zusätzlich hat MS dazu alles, was das iPhone mittlerweile aufgrund von Kritik in 2 Produktgenerationen dazugelernt hat, was das Windows Mobile eigentlich schon konnte, hier ausgebaut. Kein Copy und Paste, keine beliebige Softwareinstallation mehr.

  4. Die Integration ist gescheitert — multideutsch ist tot

    Das Thema Integration der Ostdeutschen, aber auch der Bayern, die unsere wunderbare Sprache immer noch nicht beherrschen, wird das wichtigste Thema der nächsten Jahre werden — nicht nur deshalb, weil die Anzahl der jungen Menschen mit ostdeutschen oder bayerischen Hintergrund immer mehr zunehmen wird.

  5. Allmachtsfantasien

    Ist es bei Straßenverkehrsdelikten erforderlich, dass ein Richter die Blutprobe anordnet? Darüber wird gerade heftig diskutiert. Fakt ist aber: Noch steht der Richtervorbehalt im Gesetz. Staatsanwalt oder Polizei dürfen die Blutprobe nur bei “Gefahr im Verzuge” anordnen.

    Wann ist Gefahr im Verzuge gegeben? Dazu sind in letzter Zeit viele Urteile ergangen. Sie weichen im Ergebnis durchaus voneinander ab. Einige Punkte sind jedoch klar. Gefahr im Verzug liegt nie vor, wenn die Blutprobe zu einer Tageszeit angeordnet wird, zu der man einen Ermittlungsrichter problemlos erreichen kann.

  6. Polizei in Bayern – Licence to Kill?

    Der Zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat am 19.10.2010 entschieden, dass wegen der tödlichen Schüsse auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg am 30.04.2009 keine Anklage gegen die beteiligten Polizeibeamten zu erheben ist.

    Äh klar. Und Notwehr war das auch. Der hat ja sicher Stacheln und ne Flak aufm Rücken gehabt, die man abschießen musste.

  7. Am Rande der Legalität

    Doch bereits vor der ersten Sendung räumte RTL2-Chef Jochen Starke ein, in einem der recherchierten Fälle per einstweilige Verfügung davon abgehalten worden zu sein, das Material zu senden. Es stimmt zwar, dass Betroffene in „Tatort Internet“ gepixelt werden. Allerdings werden Informationen zu Beruf oder Alter der Personen genannt. Auf Twitter und in Blogs gingen Hobby-Fahnder noch während der laufenden Sendung am Montag ans Werk, berichtet das Blog netzpolitik.org. Relativ schnell konnten sie Name und Anschrift der Beschuldigten aufdecken.

    Das ist schon ganz harter Tobak da. So geht das Privatfernsehen mit Menschen um. Und dabei ist es völlig egal, was der Mann getan hat oder tun wollte. So funktioniert ein Rechtsstaat nicht. Wer möchte, dass sein Rechtsstaat eine Annäherung zwischen Recht und Gerechtigkeit anstrebt, muss sein Kreuz bei den Wahlen entsprechend setzen. Aber das hier geht gar nicht. Die Kanzlei, die die Verfügung erwirkt hat, schreibt auch dazu.