Leistungsschutzrecht: Mein Senf

“There is nothing - absolutely nothing - half so much worth doing as simply messing about in boats.”
CC-BY katerha, on Flickr

Tja, Wasser predigen und Wein saufen steht keinem besonders gut. Den Verlagen, der „vierteln Gewalt“ geht es da nicht anders. Auf der einen Seite diktieren Springer & Konsorten der Koalition in ihren Vertrag:

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten.

Auf der anderen Seite optimieren sie ihre Seiten für Google und andere Suchmaschinen und wollen kostenlos Tweets abdrucken. Und seit wann zahlen Busunternehmen Geld an Einkaufszentren, damit die Busse ihnen Kunden vorbeikarren?

Man vergisst hier, womit Google Geld verdient. Nicht mit der Verbreitung so genannter „Snippets“, die auch nicht länger als Tweets sind, sondern mit der Werbung im Kontext. Und ich bezweifle, dass keiner der Verlage jemals Adwords oder Adsense genutzt hat.

Und Google vorzuwerfen, dass Sie mit der Bereitstellung von Portalwegen zu den Verlagsprodukten, für das Google von den Verlagen nicht bezahlt wird, auch ein kleines Stück Kosten wieder hereinholen, ist meines Erachtens nicht nur falsch, sondern auch gefährlich.