Bundeswehr im Inneren. Aber alles kein Grund zur Sorge…

[…], dass ein Bundeswehreinsatz ausschließlich in Katastrophen- und Unglücksfällen in Betracht gezogen werden kann, bei denen ein katastrophaler Schaden bereits eingetreten ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit droht.

Ich gehe davon aus, dass die „katastrophalen Ereignisse“ ähnlich konsequent und streng interpretiert werden wie bei der Voratsdatenspeicherung und der Autobahnmaut-Kennzeichen-Auslesung und in anderen Ländern bei Websperren.

Vor diesem Hintergrund finde ich eine Formulierung á la „wird sich hoffentlich in Zukunft an die geltende Verfassung halten“ mehr als unglücklich und die Pressemitteilung einen Schlag ins Gesicht für jeden Piraten, der den Menschen an Infoständen das Grundgesetz erklärt, und es dabei ernst meint.

Eine Antwort auf „Bundeswehr im Inneren. Aber alles kein Grund zur Sorge…“

  1. Du meine Güte, wer schreibt denn bei euch die Pressemitteilungen? Das tut ja schon weh…

    M.E. hat anscheinend wirklich keiner das Urteil verstanden. Aber vielleicht wollen ja auch einfach alle das hinein interpretieren, was sie selber denken.

    Dabei ist es doch eine ganz einfache Klarstellung: Natürlich verbietet das GG den Einsatz der Bundeswehr im Inland nicht uneingeschränkt. Und selbstverständlich muss hierbei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt sein. Deshalb Einsatz militärischer Mittel nur in absoluten, katastrophalen AuAusnahmesituationen.

    Schlimm genug, dass Karlsruhe das noch mal so haarklein erklären musste. Noch schlimmer, dass es anscheinend keiner verstanden hat.

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