Das BMI will Zugriff auf IPv4-Daten, Anschlüsse und Cloud-Daten von Telekom-Unternehmen gesetzlich regeln

Vernünftiges Wahlrecht innerhalb von mehreren Jahren – nach Urteil des BVerfG – bekommt die Regierung nicht hin, aber innerhalb von 9 Monaten VDS als Backdoor in §113 TKG und StPO 100j zu implementieren um Anschlussinhaber von dynamischen IPv4-Adressen abzufragen und ausfindig zu machen – nach einem Urteil des BVerfG – geht.

Und der Entwurf geht noch weiter:

Im heise online vorliegenden Entwurf wird betont, dass die Auskunftspflicht auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter gilt, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen geschützt wird. Dies könnte sich etwa auf Mailboxen oder in der Cloud vorgehaltene Informationen beziehen. – heise.de

So viel, wie man darüber kotzen will, kann man gar nicht fressen. Und dass hier das BMI wohl den Stift führt und Überwachungs- und Allmachtsphantasien auspackt, ist auch wenig verwunderlich.

Andere Länder haben “firehose bruteforce attacks”, wir haben das BMI und die Telekommunikationsunternehmen. Fernmeldegeheimnis, wer braucht sowas schon? Transparenz gibt’s nur in Diktaturen, sagt Peer Steinbrück übrigens. So weit ist es also doch schon…

Der US-Kongress hat Angst vor IT-Spionage aus China…

Der Spiegel berichtet:

Spionagevorwürfe: US-Kongress warnt vor chinesischen IT-Konzernen – Spiegel.de

Vielleicht sollte man sich dabei dann auch gleich Gedanken um den Rest seiner IT-Hardware aus China, Hongkong, Korea und Co. machen. Denn wir haben beim “Staatstrojaner” gelernt: In einer Blackbox kann man die Existenz von versteckten Funktionen niemals komplett ausschließen, diese können auch gut getarnt sein. Und Cisco wird sicher nicht nur in USA fertigen. Von den tollen Cloud-Management-Funktionen mal ganz abgesehen…

Und was Foxconn vielleicht an zusätzlichen Special-Features auf den iPhone- oder Android-Platinen vergräbt kann man nie wissen. Und ja, das kann auch genauso andere Telefone, Firmen und Hardware wie Notebooks betreffen.

Vor diesem Hintergrund ist auch Trusted Computing dann irgendwie sowas von für die Füße. Was bringt es, wenn ich die vom User kontrollierte Software bestimme, wenn die Hardware lustige Dinge machen kann?

In diesem Sinne sollte auch Computer- und Smartphone-Hardware mehr Open Source enthalten.

Bundeswehr im Inneren. Aber alles kein Grund zur Sorge…

[...], dass ein Bundeswehreinsatz ausschließlich in Katastrophen- und Unglücksfällen in Betracht gezogen werden kann, bei denen ein katastrophaler Schaden bereits eingetreten ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit droht.

Ich gehe davon aus, dass die “katastrophalen Ereignisse” ähnlich konsequent und streng interpretiert werden wie bei der Voratsdatenspeicherung und der Autobahnmaut-Kennzeichen-Auslesung und in anderen Ländern bei Websperren.

Vor diesem Hintergrund finde ich eine Formulierung á la “wird sich hoffentlich in Zukunft an die geltende Verfassung halten” mehr als unglücklich und die Pressemitteilung einen Schlag ins Gesicht für jeden Piraten, der den Menschen an Infoständen das Grundgesetz erklärt, und es dabei ernst meint.

Das Leistungsschutzrecht – Todesstoß für die deutsche Blogosphäre

Sollte der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht angenommen werden, werde ich dieses Blog erstmal schließen, bis sich zeigt, was das Leistungsschutzrecht bewirkt und was nicht. Ich habe schon einmal eine sehr gewagte Abmahnung wegen eines angeblich ach so nachgemachten Logos bekommen, die mich 250 Euro Gebühren für einen Anwalt gekostet hat. Eine Unterlassungserklärung habe ich allerdings nie unterschrieben.

Zitate sind in Ordnung, aber wo das Zitatrecht nicht greift, greift dann automatisch das Leistungsschutzrecht? Das geht mir persönlich ein wenig zu weit. Und für diese wenigen Sätze, ich aus Artikeln bisher zitiert habe um sie abseits einer Moderation durch die Zeitung zu kommentieren, werde ich kein Geld zahlen. Stefan Niggemeier schreibt:

Sobald das Zitatrecht nicht greift, sind schon winzigste Bestandteile der Artikel durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Womöglich reicht es schon, einen Link zu setzen, wenn in diesem Link der Wortlaut der Überschrift enthalten ist, wie es inzwischen meistens üblich ist, etwa so:

http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse

Es mag schon sein, dass die Verlage diese Art der Nutzung gar nicht einschränken wollten. Es mag sein, dass das nur die Kollateralschäden des Versuchs sind, von den beneidenswerten Einnahmen der Suchmaschinenbetreiber zu profitieren.

Wenn dem so ist, werde ich mir ausführlich Gedanken machen, welchen Sinn und welchen Zweck die Publikation einer Webseite hat, die ich entweder extrem teuer bezahlen muss, die Seite bei Google unauffindbar sein muss, oder ich werde zu aktuellen Themen keine Stellung mehr beziehen und mein halbes Archiv auf “privat” schalten.

Wenn ich überlege, wie viele Zeitungsartikel das Wort “und” enthalten, welches dann ja auch ein LSR-geschützer Begriff sein könnte… Ich weiss, ich übertreibe, aber man siehe sich das Beispiel oben an. Wem das nicht reicht, der kann sich ja mal in das Thema “Kennzeichenscanning / LKW-Maut / Datenbank” einlesen oder mal recherchieren, welche Anfragen zu “schweren Straftaten und Terrorismus” bei der Vorratsdatenspeicherung wirklich zum tragen kamen. Oder die Einsatzgebiete des so genannten Staatstrojaners. Nur um mal das Verhältnis “könnten wir” und “machen wir” aufzuzeigen.

Ja, es ist pessimistisch. Ja, ich glaube wirklich, dass die Einführung eines solchen Gesetzes am Ende mit der vollen Härte und Breitseite trifft. Ja, ich bin überzeugt, dass ein Leistungsschutzrecht die Deutsche “Blogosphäre” ziemlich beeinträchtigen wird, spätestens wenn der erste eine Abmahnung wegen dem LSR bekommen wird.

Ja, ich möchte meinen Kopf stundenlang auf eine Tastatur hauen und zufällige Substrings dieser Zeichenfolge mit dem Leistungsschutzrecht einklagen.

Nachtrag: Den auf Niggemeiers zitierten Beitrag folgenden “Leistungsschutzrecht: Eine Frage der Ehre?” sollte man auch mal lesen. Nur um mal ein Gefühl dafür zu bekommen…

Offener, demokatischer Dialog klingt anders

“Wir sollten die Piraten nicht umarmen, sondern bekämpfen indem wir offensiv Gegenpositionen nach außen tragen, um die Scheinwelt der Piraten zu entzaubern. [...] [Einige glauben] Raubkopien seien ein Menschenrecht, aber das stimmt nicht, man kann nicht alles umsonst haben. Die geistigen Errungenschaften von Kreativen und Kulturschaffenden müssen geschützt werden.”Spiegel Online zitiert Boris Palmer

Bürgernähe, Netzaffinität, Politik, die mit der Zeit geht und weniger von Interessens- und Lobbyistengruppen beeinflusst wird. Bei den Grünen auf den oberen Etagen Fehlanzeige. Hier wird von Raubkopien gesprochen, ein Wort das ebenso falsch wie einseitig wertend ist. Hier wird von Urheberrecht gesprochen, aber wieder Nutzungsrecht gemeint.

Und wenn dann auch noch Politiker der Grünen Podiumsdiskussionen absagen um “dem politischen Feind” keine Bühne zu bieten, dann sorge ich mich nicht nur um das Rechts- sondern auch das Demokratieverständnis der Partei.

Kulturindustrie? Urheberrecht?

Bei all dem Gebashe der “Kulturindustrie” (Wie sich das schon anhört.) fällt mir auf, dass keiner darauf eingeht, dass sich gerade in der Piratenpartei ein riesiger Anteil an Kreativen befindet. Kreative, die von ihrer Arbeit leben. Von ihrer Arbeit als Programmierer, Retuscheure, Grafikdesigner, Webdesigner, und, und, und… Die ihre “Erzeugnisse” teilweise nicht mal als Kunst betrachten, obwohl sie es ist. Sie erschaffen neues, verändern Dinge und machen Sie besser.

Wer Dinge wie 0825-Lieder von DSDS-Stars als Kunst betrachtet, aber die Arbeit, die zum Beispiel ein WordPress-Theme, -Plugin,  jQuery-Plugins oder Webseiten machen, nicht anerkennt, hat nichts anderes verdient, als brennend in der Hölle der Verwertungsrechte unterzugehen.

Während das Handelsblatt Urheber- und Verwertungsrechte vermischt, vermische hier bewusst Arbeit von Kreativen und “Kunst”. Warum ich das tue? Weil “Kunst” eben ein subjektives Empfinden ist. Weil “Industrie” eben in der Regel nicht in der Lage ist, “Kunst” hervorzubringen. Kunstvolles, sicher. Kunst – eher selten, meist nicht beabsichtigt.

Tja, kommen wir zu den Kreativen zurück. Phillip Thelen schreibt mit viel Arbeit, Liebe und Mühe eine App:

Seit einiger Zeit arbeite ich nun an einer Android App, namens Omnomagon. Während des Entstehungsprozesses wurde ich mehrmals gefragt, ob die App denn etwas kosten wird. Die Antwort war und ist, »Nein«. Und genau genommen verlange ich nicht nur kein Geld dafür, sondern ich gebe auch jedem die Möglichkeit, sich selbst den Quellcode anzusehen, zu verändern und weiter zu verbreiten, da er unter einer freien Lizenz steht. Angesichts der aktuell beinahe allgegenwärtigen Diskussion über die Kostenloskultur im Internet scheint die Idee wohl beinahe absurd. Ja, Diese App Ist Kostenlos. – Viroblogie

Ja, die Voraussetzungen sind hier etwas anders, als bei Menschen, die von ihrem Output komplett ihren Unterhalt bestreiten müssen. Dazu lest ihr am besten den Artikel von vIirus komplett und auf seiner Seite.

Wenn ich diese beiden Dinge nun verknüpfe:

  1. Reformierung des Urheberrechts, keinen Anspruch auf Reichtum durch Kunst.
  2. Das Nicht-von-der-Kunst-überleben-müssen, wie zum Beispiel durch ein BGE

Dann hab ich doch alles zusammen, was eine moderne Gesellschaft braucht: Luft für Kreativität und Bildung und Künstler die auch ohne die direkte Entlohnung durch Verwertungsrechte leben können. Wobei Künstler für mich zum Beispiel auch Programmierer mit einschließt. Denkt mal darüber nach.

Technik-Workshop

Ich hatte es ja schon mal meine Vorbereitungsmindmap gezeigt, die einigermaßen umfänglich war. Ich habe das Experiment gewagt, mich in ein neues Themenfeld einzuarbeiten: Schulung.

Für mich völlig neu, Sprechen vor (vielen und/oder fremden) Menschen ist für mich meist etwas unangenehmes, ich muss mich dazu motivieren und überwinden. Das scheint man mir nicht angemerkt zu haben.

Das Feedback der Teilnehmer war insgesamt überraschend gut, sogar so gut, dass eine Widerholung des Workshops und vertiefende Workshops angefragt wurden bzw. in Anspruch genommen würden.

Einen Vollständigen Überblick über das Feedback gibt es natürlich auch. Ich denke, dafür muss ich mich nicht schämen. Mir selbst hat das Experiment wirklich Spaß gemacht und ich werde sicher noch den einen oder anderen Termin finden, an dem ein solcher Workshop abgehalten wird.

Mich persönlich würde es dabei freuen, wenn sich dabei auch noch ein paar unterstützende Kräfte, die sich mit einzelnen Themen wie GnuPG o.ä. etwas besser auskennen, dabei auf den Zug aufspringen würden. AG Bildung mal anders.

Leistungsschutzrecht: Mein Senf

“There is nothing - absolutely nothing - half so much worth doing as simply messing about in boats.”
CC-BY katerha, on Flickr

Tja, Wasser predigen und Wein saufen steht keinem besonders gut. Den Verlagen, der “vierteln Gewalt” geht es da nicht anders. Auf der einen Seite diktieren Springer & Konsorten der Koalition in ihren Vertrag:

Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten.

Auf der anderen Seite optimieren sie ihre Seiten für Google und andere Suchmaschinen und wollen kostenlos Tweets abdrucken. Und seit wann zahlen Busunternehmen Geld an Einkaufszentren, damit die Busse ihnen Kunden vorbeikarren?

Man vergisst hier, womit Google Geld verdient. Nicht mit der Verbreitung so genannter “Snippets”, die auch nicht länger als Tweets sind, sondern mit der Werbung im Kontext. Und ich bezweifle, dass keiner der Verlage jemals Adwords oder Adsense genutzt hat.

Und Google vorzuwerfen, dass Sie mit der Bereitstellung von Portalwegen zu den Verlagsprodukten, für das Google von den Verlagen nicht bezahlt wird, auch ein kleines Stück Kosten wieder hereinholen, ist meines Erachtens nicht nur falsch, sondern auch gefährlich.

Wer braucht schon Powerpoint?

Draft zur Präsentation eines Technik-Workshops

Ich habe festgestellt, dass es durchaus brauchbare Online-Präsentationstools gibt. Es sind zwar schlichte Designs, die Google Docs anbietet, aber die Technik der “Online-Büro”-Programme ist mittlerweile doch wahnsinnig fortgeschritten, wenn man sich überlegt, dass es Dinge wie  impress.js gibt.

Allerdings ist impress.js wahnsinnig aufwändig zu bauen (und zu ändern) im Gegensatz zu “Prezi”, welches aber auf Flash basiert(e?). Noch einfacher, wenn auch schlichter ist Google Docs, welches Features wie “absatzweises Einblenden bei Klicken” beherrscht und auch die eine oder andere Folienanimation.

Ist schon länger online und verfügbar, aber ich merke das jetzt erst, was das Ding wirklich kann.