Internetsperrung in der Bananenrepublik Deutschland: bei Download offline

Symbolbild: Bananenrepublik Deutschland

Nun gut, unser Kulturstaatsminister, seines Zeichens scheinbar Marionette der Content-Industrie, verlangt nun Internetsperrung von Urheberrechtsverletzern. Unabhängig von der Frage, wie das ganze in Frankreich und Großbritannien gehandhabt wird und ebenso unabhängig von den Ansichten des EU-Parlaments, stellt sich mir die Frage um welche Arten von Urheberrechtsverletzungen es eigentlich geht, die diese Art des Kulturentzugs zur Anwendung kommen lassen.

Geht es hier um das Benutzen von Tauschbörsen, das illegale Herunterladen und Tauschen von Musikstücken, Filmen, Büchern? Geht es auch um Delikte, die nicht im Zusammenhang mit der Benutzung einer Tauschbörse stehen? Ein Beispiel dafür wäre, ein kopiertes Bild eines Stadtplans ins Impressum einer Firmenseite einzubauen. Urheberrechtsverletzung, wurde auch schon abgemahnt. Das Verschicken von Emails mit lustigen Bildern, deren Urheber unbekannt ist: Urheberrechtsverletzung. Tauschen von gebrannten Spielen/Filmen/CDs auf dem Schulhof: Urheberrechtsverletzung. Mal eben das eigene (eventuell kopierte) MS-Office bei einem Bekannten installieren: Urheberrechtsverletzung (u.U. sogar doppelt). Der Freundin die eigene CD für’s Auto kopieren: Urheberrechtsverletzung. Bei Umgehen eines Kopierschutzes zur Wahrnehmung des Rechts auf Privatkopie: Straftat.

Die Content-Industrie will also mehr Schutz vor den Konsumenten und gegebenfalls eine Zensur erreichen, wenn jemand sich nicht „an die Regeln hält“. Gefährlich. Bekommt jemand, der am Telefon urheberrechtlich geschützte Lieder für seine Freundin singt in Zukunft sein Telefon abgenommen? Und was passiert mit Menschen, die Sendungen im Fernseher aufnehmen und diese dann ins Netz stellen? Bekommen die Internet und Fernseh-Verbot? Wird Menschen, die Erpresserbriefe aus Zeitungen zusammenschnipseln das Lesen und Schreiben verboten? Wird ihnen ein Zeitungsabo verboten? (Müsste man solche Menschen nicht auch wegen Urheberrechtsdelikten verurteilen?)

Unter Betrachtung dieser noch lange nicht vollständigen Auflistung möglicher Urheberrechtsverletzungen (die Geschichte mit den Bildern der einen Autos der Marke Ford fehlt zum Beispiel) ist eine Durchsetzung einer solchen Forderung zutiefst bedenklich. Auch der Versuch. Und irgendwie muss ich da ganz komisch an die netten Herren denken, die alles, was ihnen oder ihren Cousins und Onkeln und Brüdern nicht passt, einfach verbieten und die „Schuldigen“ hinter Gitter sperren. Ohne Grund und gesetzliche Handhabe. Aber hier soll die grundlose und vermutlich verfassungswidrige, gesetzliche Handhabe geschaffen werden.

Mir wird schlecht, wenn ich mir so überlege, dass das vermutlich noch lange nicht das Ende der Fahnenstange an Forderungen und Ideen ist. Dümmer geht nimmer, glaube ich in diesem Fall.