Vernünftiges Wahlrecht innerhalb von mehreren Jahren – nach Urteil des BVerfG – bekommt die Regierung nicht hin, aber innerhalb von 9 Monaten VDS als Backdoor in §113 TKG und StPO 100j zu implementieren um Anschlussinhaber von dynamischen IPv4-Adressen abzufragen und ausfindig zu machen – nach einem Urteil des BVerfG – geht. Und der Entwurf geht noch weiter: Im heise …