Sollte der Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht angenommen werden, werde ich dieses Blog erstmal schließen, bis sich zeigt, was das Leistungsschutzrecht bewirkt und was nicht. Ich habe schon einmal eine sehr gewagte Abmahnung wegen eines angeblich ach so nachgemachten Logos bekommen, die mich 250 Euro Gebühren für einen Anwalt gekostet hat. Eine Unterlassungserklärung habe ich allerdings nie unterschrieben.
Zitate sind in Ordnung, aber wo das Zitatrecht nicht greift, greift dann automatisch das Leistungsschutzrecht? Das geht mir persönlich ein wenig zu weit. Und für diese wenigen Sätze, ich aus Artikeln bisher zitiert habe um sie abseits einer Moderation durch die Zeitung zu kommentieren, werde ich kein Geld zahlen. Stefan Niggemeier schreibt:
Sobald das Zitatrecht nicht greift, sind schon winzigste Bestandteile der Artikel durch das Leistungsschutzrecht geschützt. Womöglich reicht es schon, einen Link zu setzen, wenn in diesem Link der Wortlaut der Überschrift enthalten ist, wie es inzwischen meistens üblich ist, etwa so:
http://irights.info/?q=content/referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-eine-erste-ausfuhrliche-analyse
Es mag schon sein, dass die Verlage diese Art der Nutzung gar nicht einschränken wollten. Es mag sein, dass das nur die Kollateralschäden des Versuchs sind, von den beneidenswerten Einnahmen der Suchmaschinenbetreiber zu profitieren.
Wenn dem so ist, werde ich mir ausführlich Gedanken machen, welchen Sinn und welchen Zweck die Publikation einer Webseite hat, die ich entweder extrem teuer bezahlen muss, die Seite bei Google unauffindbar sein muss, oder ich werde zu aktuellen Themen keine Stellung mehr beziehen und mein halbes Archiv auf „privat“ schalten.
Wenn ich überlege, wie viele Zeitungsartikel das Wort „und“ enthalten, welches dann ja auch ein LSR-geschützer Begriff sein könnte… Ich weiss, ich übertreibe, aber man siehe sich das Beispiel oben an. Wem das nicht reicht, der kann sich ja mal in das Thema „Kennzeichenscanning / LKW-Maut / Datenbank“ einlesen oder mal recherchieren, welche Anfragen zu „schweren Straftaten und Terrorismus“ bei der Vorratsdatenspeicherung wirklich zum tragen kamen. Oder die Einsatzgebiete des so genannten Staatstrojaners. Nur um mal das Verhältnis „könnten wir“ und „machen wir“ aufzuzeigen.
Ja, es ist pessimistisch. Ja, ich glaube wirklich, dass die Einführung eines solchen Gesetzes am Ende mit der vollen Härte und Breitseite trifft. Ja, ich bin überzeugt, dass ein Leistungsschutzrecht die Deutsche „Blogosphäre“ ziemlich beeinträchtigen wird, spätestens wenn der erste eine Abmahnung wegen dem LSR bekommen wird.
Ja, ich möchte meinen Kopf stundenlang auf eine Tastatur hauen und zufällige Substrings dieser Zeichenfolge mit dem Leistungsschutzrecht einklagen.
Nachtrag: Den auf Niggemeiers zitierten Beitrag folgenden „Leistungsschutzrecht: Eine Frage der Ehre?“ sollte man auch mal lesen. Nur um mal ein Gefühl dafür zu bekommen…
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