Nicht nur, dass ich als Vater einer Tochter generell unter moralischem Verdacht stehe (ich schrieb das ja schon bei Google Plus vor einer Weile), jetzt wird auch noch so rumgepfuscht, dass wir als Eltern nun auch noch unter Generalverdacht stehen können, wenn wir unser Kind beim Planschen im Garten fotografieren.
Ich war heute auf der Photokina. Eine der ersten Ausstellungen am Eingang Nord zeigt Menschen eines Stammes in Afrika. Keiner davon ist nach unseren üblichen Vorstellungen bekleidet und ich bezweifle, dass sie alle eine Verzichtserklärung nach deutschem Recht unterschrieben haben. Würde das Gesetz von Heiko Maas tatsächlich ernst gemeint sein, müsste die Staatsanwaltschaft anordnen, diese und viele weitere Bilder beschlagnahmen zu lassen, den Fotografen vorführen zu lassen und alle, die diese Bilder abfotografiert haben und auf Twitter, Facebook, Instagram verbreitet haben.
Notizblog – Ermittlungstatbestand: Kinderfotos
Zurecht stößt die sehr weite Regelung auf breite Ablehnung, etwa beim Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Prof. Dr. Wolfgang Ewer, der darin eine „unverhältnismäßige Vorverlagerung der Strafbarkeit“ sieht. Denn wenn schon die Herstellung eines solchen Fotos im privaten Lebensbereich strafbar sein soll, dürften sämtliche Partyfotos dicht an der Grenze zur Illegalität verlaufen.
Strafakte.de – Kosmetik für die geistige Unterschicht
Künftig könnten Eltern, die die Planschbecken-Party beim Kindergeburtstag fotografieren, in den Bereich der Strafbarkeit geraten. Diese Befürchtung wurde – nicht zu Unrecht – soeben beim Deutschen Juristentag in Hannover geäußert. Man muss Kinder, Eltern und das Strafrecht vor solchem Unfug schützen.
Süddeutsche Zeitung – Strafen für Kinderpornografie:
Schlechtes Planschbecken-Gesetz