Werbungsverkäufer können nicht lesen?

Neulich schrieb mich ein so genannter „Junior Affiliate Manager“ an. Er benutzte die im Impressum angegebene Adresse.

Guten Tag,

Wir betreuen das Partnerprogramm von 123skins ein Hersteller von Folien für Konsolen, Handys, MP3 Players und Laptop. Besteht die Möglichkeit auf Ihren Seiten das Partnerprogramm einzubinden?

Gerne würden wir auf Ihrer Seite werben. Mit dem Partnerprogramm von 123skins verdienen Sie 25% Pay per Sales.

Hier können Sie sich registrieren: {Link entfernt} oder auf belboon, Adcell und Superclix.

Wir können für Ihre Seite gerne individuelle Banner erstellen. Ich freue mich auf Ihr Feedback.

Sollten Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei mir.

Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.

Viele Grüße
B.B.

Nach einem kurzen Aufregen darüber beschloss ich einfach, es zu ignorieren, doch da hatte ich die Rechnung ohne den „Junior Affiliate Manager“ gemacht. Eine Woche nach der ersten Mail kam eine Nachfassen-Mail. Auch wieder mit der Schlussklausel „Auf eine Antwort von Ihnen freue ich mich.“. Ich glaube, über die Antwort wird er sich nicht ganz so freuen:

Sehr geehrter Herr B.,
lieber B.,

Ich weiß nicht aus sicherer Quelle, ob Sie lesen können. Ich kann aber vermuten, dass Sie in diesem Bereich ernsthafte Schwächen haben. Warum ich so etwas persönliches über Sie weiß?
Jeder Blinde bekäme mit einem Screenreader ganz deutlich als ersten Satz vorgelesen:

Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe meiner Daten. In Teilbereichen der Web-Präsenz können andere Bedingungen für die Verwertung der einzelnen Inhalte gelten. Diese sind dann entsprechend gekennzeichnet.

Das bedeutet auf Deutsch: Ich will keine Werbung. Und auch nicht, dass jemand meine Daten an andere verkauft.

Was macht man als „Junior Affiliate Manager“ so den ganzen Tag, dass das mit dem Lesen nicht so wichtig ist? Den ganzen Tag Knöpfe drücken und Leute nerven?

Nachdem ich auf Ihre Mail vom 14.04. nicht geantwortet habe, dachte ich, das Thema wäre erledigt, doch heute, am 21. bekomme ich eine Mail von Ihnen, in der Sie sich indirekt beschweren, dass ich nicht geantwortet habe.

Da ignorieren bei Ihnen also scheinbar nicht hilft, auf diesem Wege:

ICH HABE KEIN INTERESSE.

Darüber hinaus bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen und Beachtung folgender Wünsche:

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

  1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
  2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen. § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
  3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
  4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
  5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
  6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine ihnen bekannte eMail-Adresse.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen

Mal gucken was da zurückkommt.

Antwort von B.B.

Die Antwort kam überraschend schnell und knapp. (Das ein entsprechender Hinweis auf der Impressumsseite gleich zweimal vorhanden ist, einmal über und einmal unter der Adresse, darauf will ich ja nun gar nicht rumreiten…)

Sehr geehrter Herr Jung,

bitte entschuldigen Sie. Ich wollte Ihnen nicht zu Nahe treten. In der Tat habe ich den Passus auf Ihrer Webseite nicht gelesen und Sie daher angeschrieben. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Ich versichere Ihnen das wir weder Daten speichern noch diese an Dritte weitergeben oder weitergegeben haben. Ich habe ihre Emailadresse von Ihrer Webseite entnommen und diese nur genutzt um Ihnen das Angebot für das Affiliate Marketing zu unterbreiten.

Ich möchte mich erneut bei Ihnen entschuldigen und hoffe, dass ich mit meinen Angaben Ihre 6 Punkte zur Zufriedenheit beantwortet habe. Sollten noch offene Punkte bestehen, lassen Sie es mich wissen, ich werde diese unverzüglich beantworten. Es wäre nett wenn Sie mir eine kurze Bestätigung dazu schicken könnten.

Wie gesagt, ich möchte mich bei Ihnen für die Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

B.B.

Eine Antwort auf „Werbungsverkäufer können nicht lesen?“

  1. OMG!
    Das wird großartig. Hast du ne Rechtschutzversicherung? Dann gib es ihnen doch bitte richtig dreckig. Ich geh derweil Popcorn kaufen!

Kommentare sind geschlossen.