Zeiteisen oder nicht Zeiteisen, das ist hier die Frage

r0r252VR6WqPRsxngGUE_telefoon politie

Wir leben in technisch aufregenden Zeiten. In den 90ern wurde das Urheberrecht noch von Napster auf der rechten Spur überholt. Mit der Nase voll Koks und nackten Stripperinen mit Schampusflaschen in Magnumgröße im Arm, laut hupend. Damals war alles gefühlte Grauzone (auch wenn man es natürlich heute besser weiß). Aber Abmahnungen waren quasi Nichtexistent. Klar, angeblich soll es ziemlich lange gedauert haben, mit so einen 56K-Modem ein 128bit kodiertes 3-Minuten-Lied herunterzuladen. Das Limit der Internetnutzung war damals direkt vom Geldbeutel, der Spendierlaune (mehr = besser) und der Telefonnutzung (weniger=besser) der Eltern abhängig. Aber war man erstmal drin…

Die Technik hat das Gesetz damals überholt. Heute gibt es (demnächst) selbstfahrende Autos, aber die Uhrzeit vom Handy abzulesen ist verboten. Dabei muss ich beim schauen auf die Armbanduhr sogar meinen Arm verdrehen und möglicherweise mit der anderen Hand meinen Ärmel hoch schieben und die Uhr zurechtrücken. Wer kennt das nicht?

Aber halt! Ist das wirklich eine Armbanduhr? Wie sind die Smartwatches mit ihren Notifications und Touchscreens eigentlich an der Stelle einzuordnen? Sind das Handys oder Uhren? Oder beides? Oder keins von beiden? Kann der Polizist der mich anhält (oder mich aus dem Auto zieht) am Ende beurteilen, ob ich gerade einen „YEEAH, 200KM/H!!!“-Tweet abgesetzt, bei Facebook was geliked oder doch nur auf die Uhrzeit gesehen habe?

Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ist dann natürlich im Sinne der Selbstbelatung und überhaupt die Frage: dürfte er dafür entsprechende Einsichten von mir verlangen? Fragen über Fragen.

Und das interessanteste: Die Frage wird bei Gerichten und Medien natürlich erst im April 2015 relevant, wenn auch Apple eine Smartwatch verkauft. Die Android-Smartwatches fliegen diesbezüglich seit geraumer Zeit eher unter dem Radar. Aber das wird mit den ersten Versicherungs- und Unfällen sicher noch spannend.


Disclaimer: Ich arbeite im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Intera GmbH unter anderem für den Kunden app2drive. Allerdings ist dieser Blogbeitrag nicht im Rahmen dieser Tätigkeiten entstanden und wurde / wird auch nicht vergütet. Ich bin einfach über den Tweet gestolpert und habe mich gefragt, wie das mit den Smartwatches eigentlich dann aussieht und wollte dazu mal ein bisschen öffentlich nachdenken.