Was ist eigentlich „geistiges Eigentum“? Wer meint, Dinge wären sein Eigentum, sollte das tun, was Eigentümer mit ihrem Eigentum tun: Verschenken oder für sich behalten.
Verkaufen von „geistigem Eigentum“ ist jedoch nach marktwirtschaftlichen Maßstäben im Prinzip nicht möglich, denn ein marktwirtschaftlicher Preis ermisst sich immer aus dem Verhältnis von Nachfrage und Angebot. Somit ergibt sich aus der Verknappung eines Guts ein höherer Preis. Wenn ich ein Produkt aber mit quasi nichtexistenten Kosten vervielfältige und so ein unendlich großes Angebot schaffe, sinkt natürlich auch die Bereitschaft, dafür viel Geld auszugeben.
Was auf dem Bundesparteitag der Piraten sehr gut herausgestellt wurde, ist, dass es meistens unter dem Deckmantel des Schutzes „geistigen Eigentums“ oder des Urheberrechts in den meisten Fällen um eine Verbesserung des Verwertungs- bzw. Nutzungsrechts geht. Denn, hier in Deutschland ist das Urheberrecht nicht übertragbar. Auch nicht mit CC0-Lizenzen. Das Prinzip Public Domain gibt es in Deutschland nicht als selbst gewählte Lizensierung von Werken.
Ein stärkes Urheberrecht wird also gar nicht gebraucht. Nur ein faireres Nutzungsrecht. Und das haben selbst Menschen schon verstanden, denen ich das als letztes zugetraut hätte.
Was bei der ganzen Diskussion immer gerne ausgeklammert wird: Ein „geistiges Eigentum“ gibt es in der deutschen (bzw. Kontinentaleuropäischen) Rechtstradition eigentlich gar nicht.
Deshalb ist das Urheber auch kein Eigentums- sondern ein Persönlichkeitsrecht. Entsprechend werden „Kreative Schöpfungen“ als solche bei uns auch nicht wie handelbare „Dinge“ behandelt. Man kann seine eigene Schöpfung bzw. die Rechte daran weder verkaufen, noch verschenken noch sonstwie abgeben.
Ein stärkeres Urheberrecht würde den „Verwertern“ also eigentlich gar nicht helfen. Die arbeiten hierzulande auch eher mit einem „exklusiven Nutzungsrecht“, das es in der Form aber eigentlich auch (noch) nicht gibt. Deshalb ist das ganze Rechtskonstrukt in den letzten Jahren auch so unübersichtlich geworden.
Wie, das „Öl des 21. Jahrhunderts“ gibt es gar nicht? ;-)
Das ist ja mal ein Ding. Dass das Urheberrecht nicht übertragbar ist, meinte ich erwähnt zu haben.
Wie gesagt: die Diskussion auf dem BPT hat ja klargemacht, dass es (unter Beibehaltung des Begriffs Urheberrechts) eigentlich um eine Reform des Nutzungsrechts geht bzw. gehen sollte.
Und das eigentliche Problem ist ja, dass nicht die Idee bzw. die Kreation/das Werk/die kretive Schöpfung verkauft wird, sondern nur eine Reproduktion dessen. Mittlerweile digitalisiert und damit exakt duplizierbar, sprich nach Marktregeln: wertlos. (Im finanziellen Sinn)
Und solange Verwerter das nicht einsehen, wird sich nichts ändern.
Naja, genau genommen lässt dich über das exklusive Nutzungsrecht, dass sich aus unserem Urheberrecht ableitet, schon etwas „Eigentumartiges“ herbeikonstruieren. Aber so ist das deutsche Recht eigentlich nicht gedacht.
Deshalb entstehen bei den langen Schutzfristen, die es mittlerweile gibt (und die eigentlich mit dem Tod des Autors ablaufen müssten) die seltsamsten Konstrukte.