Eine offene Antwort…

Heute reingekommen per Abgeordnetenwatch:

Sehr geehrter Herr Jung,

wie Sie dem Schreiben an Herrn Fischer (Schreiben vom 10.11.07) entnehmen können, habe ich mich intensiv mit der Ausgestaltung des Gesetzes zur so genannten Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt.

Bei der Abstimmung galt es für mich zwischen dem Strafverfolgungsinteresse einerseits und dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger andererseits abzuwägen.

Auch wenn nur die Verbindungsdaten, also Telefonnummern von Handys und Festnetzgeräten oder aber die Verbindungsdaten von Emails, nicht aber die Inhalte der Gespräche oder Emails gespeichert werden, sehe ich die Ausweitung der Datenspeicherung mit einer gewissen Skepsis. Die Bedenken, dass es bei einer Ausdehnung der bereits bestehenden Möglichkeiten zu einer Aushöhlung der Privatsphäre kommen kann, halte ich persönlich für nicht unberechtigt.

Ich habe letztlich für die Gesetzesnovelle gestimmt, da ich der Meinung bin, dass die vom Gesetzgeber und insbesondere die von der SPD-Fraktion eingebrachten und auch nun auf EU-Ebene berücksichtigten Vorschläge einen vernünftigen und akzeptablen Kompromiss darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Sascha Raabe

Also ich sehe das so:

FragezeichenWenn man Bedenken hat, das die Privatsphäre aufgrund der Datenspeicherung ausgehöhlt werden kann, sollte man im Interesse der Bürger doch nicht dafür stimmen oder? Immerhin gab es auch in der SPD den einen oder anderen Abgeordneten, der trotz Individualabstimmung genug Eier in der Hose (oder im Stock) hatte, gegen diese Neuregelung zu stimmen.

Weiter spricht Herr Raabe hier von einem Kompromiss, den ich leider nicht erkennen kann. Sicher mag sich die beschlossene Speicherungsdauer am unteren Ende der Skala befinden, allerdings ist das kein Kompromiss, da ein Kompromiss sich lt. Wikipedia (die haben meistens bessere Formulierungen als ich) folgendermaßen definiert:

Ein Kompromiss ist die Lösung eines Konfliktes, basierend auf gegenseitiger, freiwilliger Übereinkunft, z.B. durch Einsicht resp. durch Verzicht beider Seiten auf einige der gestellten Forderungen, um Gegensätze oder Interessenkonflikte auszugleichen.

Um im Falle der verabschiedeten und am 1.Januar in Kraft tretende Vorratsdatenspeicherung von einem Kompromiss sprechen zu können, müsste Deutschland in der EU und die gesetzgebenden Parteien im Bundestag also mindestens von zwei absolut unterschiedlichen Positionen (wie Höchststrafe – Freispruch Höchstdauer – Keine (zusätzliche) Speicherung) ausgehen müssen. Ein Kompromiss á la „24 Monate – 3 Monate – Okay, wir nehmen Sechs“ ist für mich kein Kompromiss, sondern ein Kuhhandel.

Und um noch einmal auf den Punkt mit den Bedenken zurückzukommen:

Wer Gesetze verabschiedet und dannach hofft, das Verfassungsgericht würde „möglicherweise“ rechstwidrige Bestandteile für unwirksam erklären, der ist nicht nur feige, sondern gibt zu, einen Verfassungsbruch billigend in Kauf genommen zu haben. (punktlog.de)

Da bleibt (mir) nichts mehr hinzuzufügen.