[…], dass ein Bundeswehreinsatz ausschließlich in Katastrophen- und Unglücksfällen in Betracht gezogen werden kann, bei denen ein katastrophaler Schaden bereits eingetreten ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit droht. Ich gehe davon aus, dass die „katastrophalen Ereignisse“ ähnlich konsequent und streng interpretiert werden wie bei der Voratsdatenspeicherung und der Autobahnmaut-Kennzeichen-Auslesung und in anderen Ländern bei …
„Bundeswehr im Inneren. Aber alles kein Grund zur Sorge…“ weiterlesen