0.5 Die Mahngebühren
Nun, dass Mahngebühren berechtigt sind, mag sein. Die Höhe ist in den meisten Fällen aber diskussionswürdig. Bei Mahngebühren von 5,70€ bei einer gerichtlichen „Norm“ von 2,50 pro Mahnschreiben, von denen meines Wissens nach das erste Schreiben gar keine Mahnung sein darf, ist es schon enorm. Aber auf die Mahngebühren komme ich nachher nochmal zurück.
1. Die Schlussrechnung
Am 29.11., also rund einen Monat nach Vertragsende, dass mein neuer Stromlieferant herbeigeführt hatte, kam die Schlussrechnung. Mittgeteilt wurde im Kleingedruckten, dass mein Zählerendstand, der mir als 20.004kWh am 31.10. mitgeteilt wurde, nur geschätzt, war weil ein Ablesen angeblich nicht möglich war. Mit dieser Angabe erstellte man mir eine Schlussrechnung, laut der ich noch 91€ nachzahlen müsste.
Nun habe ich am 5.12. den Zählerstand abgelesen und er betrug 19.486kWh. Da sind also, obwohl ich ca. 1 Monat später abgelesen habe, immer noch über 500kWh Unterschied. Das macht schon gute 100€ aus.
Rechnet man dann noch einen Monat zurück, fallen da nochmal ca. 120kWh weg.
2. Anruf bei bzw. von E.ON
Am 7.12. telefonierte ich dann also mit E.ON, um meine neu errechneten Daten mitzuteilen. Auf meine Frage, warum der Zähler denn bitte nicht abgelesen werden konnte, konnte man mir aber keine Antwort geben, ich müsse mich an meinen Netzversorger wenden. Auf die Frage, mit wem ich denn dann gerade telefoniere, sagte man mir, ich telefoniere mit der E.ON-Mitte Vertriebs GmbH, mein Ansprechpartner sei dafür aber der Versorger, man vertreibe ja nur.
Mit einem Feeling der Verarschung habe ich dann aufgelegt.
3. Die Rechnung
Eine Woche später lag die neue Rechnung im Kasten, mit einem Guthaben von ca. 22€. Mein Fehler, ich hatte nur den Stand am 5.12. auf meinem Spickzettel. Leider ließ sich das nicht nochmal beheben. Schade. Aber die Rechnung zeigt, dass zwischen der tatsächlichen und der Anfangs von E.ON aufgestellten Rechnung alleine schon ca. 100€ Unterschied liegen.
Das ist für mich inakzeptabel und grenzt schon an Kundenverarsche. Auch wenn es ehemalige Kunden sind.
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