Wie man mit falsch abgerechneten Digitalen Gütern verfahren kann – oder auch nicht.

Ich hatte es ja bereits im Artikel über eBooks angekündigt, etwas über falsch abgerechnete Digitalgüter und die Gunst des Verkäufers zu schreiben.

Ich stolperte also über ein Angebot von Amazon, MP3-Alben für 2,98€ zu kaufen. Ich, der ja sonst keine MP3s kauft, fand ca. 3€ für eine Red Hot Chili Peppers Album aber erstmal einen Preis, zu dem man auch mal MP3s kaufen kann.

Screenshot der Amazon Angebotsseite

Da Amazon selbst es nicht gebacken bekommt, den eigenen Downloader für Linux auch nur halbwegs aktuell zu halten, habe ich das Album in der MP3-Downloader-App gesucht, gefunden und heruntergeladen.

Auch in der Android-App stand das Album um 22:43 für 2,98€ zum Download. Allerdings wurden mir von Amazon 12,99€ abgerechnet. Eine normale Bestellung von physikalischen Gütern hätte ich zu diesem Zeitpunkt noch canceln können. Oder, falls es zu spät gewesen wäre, immer noch zurücksenden können. Die MP3s befanden sich allerdings schon bei mir.

Der Versuch der Beschwerde gestaltete sich schwierig. Zwar ist die Hotline bei Amazon scheinbar rund um die Uhr besetzt (also auch um 23.00 Uhr), allerdings offenbarte man mir, ich möge mein Problem direkt der „MP3-Abteilung“ darlegen. Diese war wohl allerdings schon „im Feierabend“.

Ich habe dann am 7. November seit morgens um 7:30 mehrmalig versucht, einen Ansprechpartner zu finden. Das ganze endete dann damit, dass jemand um 18:18 versuchte bei mir anzurufen, ich aber zu diesem Zeitpunkt auf dem Motorrad unterwegs war. Es soll Menschen geben, die zu so einer Zeit auf dem Heimweg von der Arbeit sind. Das ganze endete dann in folgender Mail (Hervorhebung von mir):

Guten Tag, Herr xxx.

und herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung an Amazon.de.

Ich hätte Sie gerne bezüglich Ihres MP3-Downloadproblems gerne persönlich gesprochen, um zu einer für Sie zufrieden stellenden Lösung zu kommen.

Daher habe ich soeben versucht, Sie unter der bei uns hinterlegten Telefonnummer 01791453505 anzurufen. Aber leider konnte ich Sie nicht erreichen.

Zu Ihrem Anliegen:

Es tut mir sehr leid, dass die Bestellung xxx-xxxxxxxx-xxxxxxx nicht zufriedenstellend verlaufen ist und es zu einem Abrechnungsfehler kam. In diesem Fall mache ich gerne eine Ausnahme und erstatte Ihnen den Differenzpreis.

Ich habe soeben eine Erstattung in Höhe von EUR 10,01 veranlasst. Dieser Betrag wird auf das bei Ihrer Bestellung angegebene Bank- beziehungsweise Kreditkartenkonto zurückgebucht.

Wir bestätigen die Erstattungsbearbeitung noch einmal per automatische E-Mail.

[…]

Der Gefahrenübergang bei digitalen Gütern ist also scheinbar mit dem Klick auf den Kaufen-Button passiert. Im Falle von Amazon bedeutet das: wenn der Tansfer schiefgeht, ist es meine Verantwortung. In Kombination mit der direkten Bereitstellung der Ware ergibt sich also aus Käufersicht eine Beweislastumkehr im „Garantiefall“. Das halte ich für bedenklich.

Im konkreten Fall stört mich allerdings die Formulierung des Agenten:

In diesem Fall mache ich gerne eine Ausnahme und erstatte Ihnen den Differenzpreis.

Wieso sollte das eine Ausnahme sein, dass im Falle eines Abrechnungsfehlers die Differenz erstattet wird?

Amazon hat geantwortet:

Guten Tag, Herr Jung,

vielen Dank für Ihr Feedback an Amazon.de.

Ich möchte mich vielmals für das entstandene Missverständnis entschuldigen.

Leider bestand zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung ein Fehler auf unserer Webseite, wodurch der vergünstigte Preis Ihres MP3-Albums nicht berücksichtigt wurde.

Die Erstattung ist natürlich keine Ausnahme gewesen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche noch einen schöne Tag.

Ich hatte irgendwie auch nicht erwartet, dass Amazon hier näher drauf eingeht.

eBooks, Stand der Dinge

Da ich eigentlich gerne lese und hintergrundbeleuchtete Screens dafür nicht allzu praktisch sind (auf Dauer), habe ich mich am Wochenende mal angeschaut, was die derzeit aggressiv beworbenen Konkurrenten zum Kindle und der König der eBook-Reader so bringen.

Amazon Kindle

Der Branchenprimus. Der Kindle ist gebunden an Amazon und den Kindle-Shop, andere Systeme und Formate sind da schwer unterzubringen.

Thalia OYO / OYO 2

Integrierter Thalia-Shop, kann aber ePUB und einfach per USB befüllt werden. Alle Thalia-Bücher sind trotzdem mit DRM versehen, können aber direkt vom Gerät geladen werden.

Weltbild / Hugendubel eBook-Reader 3.0

Hintergrundbeleuchtetes Display und Bücher müssen über USB und Adobe Digital Editions (oder so) auf den Reader gespielt werden. Eigentlich mehr ein Pad ohne Touchscreen, der einen Windows-PC voraussetzt.

andere

Sony, Trekstor und einige andere Firmen haben auch eBook-Reader im Programm. Diese sind in der Regel mit keinem Store verbunden.


Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es zum derzeitigen Stand der Dinge keinen Sinn macht, einen eBook-Reader zu kaufen. Da das eBook-Geschäft derzeit noch stark mit DRM verbunden ist, und gleichzeitig die Bücher der Buchpreisbindung unterliegen und damit zwar Volltext-durchsuchbar, aber sonst extrem eingeschränkt sind, was Weitergabe der Bücher angeht, halte ich den Markt für nicht fähig, sich in der Breite durchzusetzen.

Dazu kommt, dass ich mit dem Kauf von digitalen Gütern immer wieder der Gunst des Verkäufers ausgeliefert bin, was Rückgabe und ähnliches angeht (ich werde dazu demnächst noch etwas schreiben). Und in den meisten Fällen, in denen Reader mit einem Shop verbunden sind, kann der Verkäufer die Werke meistens auch fernlöschen. Das hat Amazon ja schon 2009 ausgerechnet mit George Orwells „1984“ demonstriert.

Prinzipiell würde ich aus praktischkeitsgründen und technikbegeisterung so ein Gerät kaufen. Aber mit dieser Gängelung kann ich mich derzeit eher nicht anfreunden.

Fedora 16 mit Gnome 3.2 – Mal sehen

Ich habe ehrlich gesagt wenig Hoffnung, dass Gnome 3.2 schon ein System ist, welches ich benutzbar empfinde, aber ich werde dann demnächst mal Fedora 16 auf nen USB-Stick zaubern und es nochmal ausprobieren…

Die Unity- und Gnome-Versionen in Ubuntu 11.10 sind ja nicht so das wahre, habe ich neulich bei meiner Schwester festgestellen müssen. Meine zentralen Kritikpunkte bezüglich Unity und Gnome 3 haben sich nicht dort noch nicht geändert. Mal schauen wie das bei Fedora jetzt ausschaut.

MP3s falsch abgerechnet, was nun?

Frage an die digitale Elite hier im Internet:

Wenn ich eine CD/DVD/Bluray kaufe, man mir dafür den falschen Preis berechnet, dann schicke ich die CD/DVD/Bluray zurück.

Was mache ich, wenn ich via App eine CD im MP3-Format erwerbe, und mir dafür der falsche Preis berechnet wird? Sprich: Die App sagt: 2,98€, am Ende zieht der Händler mir dann 12,99€ ab. Was macht man da? Angewiesen sein auf die Kulanz des Händlers finde ich in diesem Zusammenhang ziemlich bescheiden.

Tschüß, 1&1

So wie es ausschaut, bin ich demnächst dann (nur noch) Unitymedia-Kunde.

Fast zweieinhalb Jahre war ich ein zufriedenener 1&1-Kunde, ich hatte DSL6000 und immer ca. 4-5 Mbit Downstream. 3 Telefonnummern, VOIP und ne schicke Fritzbox mit der ich ein paar nette Sachen machen konnte.

Bis vor ein paar Wochen, als über Nacht aus 4,5 Mbit 1 Mbit wurde. Zuerst vermutete ich, dass die Fritzbox mal wieder neugestartet werden wollte. Auch das brachte allerdings nur 2,3 Mbit zurück.

Also bemühte ich mich um den Support von 1&1, was im nachhinein betrachtet mein größter Fehler war. Die „Technikabteilung“ „prüfte“ meine Leitung, was bedeutet: Man schraubte meine DSLAM-Werte auf 2,3 Mbit fest. „Da gibt’s ne stabile Leitung, darüber nicht“. Die Leitungskapazität, die die Fritzbox beschrieb, sagte das gleiche. Ich war empört, aber was will man machen, wenn mehr nicht geht, geht nicht mehr. Vermutlich hat man an meinen Port einen zweiten User angeklemmt, so dass wir uns die Bandbreite ab nun teilen.

Ich habe mich dann ein bisschen bei anderen Providern umgehört:

Vodafone bietet 1 Mbit für 29€ per DSL und ISDN-Rufnummern-Übernahme, oder 7,2 Mbit per UMTS für 19€ (mit Drosselung nach 5GB), allerdings nur mit einer portierbaren Rufnummer. Alice ließ sich über ca. zu erwartende Bandbreiten erst gar nicht aus, erklärte aber, ich müsse den mitgelieferten Router nehmen, mit der Fritzbox ginge da nix. Die Telekom kann 2Mbit und will dafür 35€. Möglich wäre auch per UMTS, dann kostets 40€ und wird ab 10GB gedrosselt.

UMTS wäre ja theoretisch ganz cool, aber: Shared Medium, schlimmer als DSL und T-Mobile-UMTS-Nutzer können meine Bandbreite kaputtmachen. Dazu kommt: technisch bedingt habe ich ca. 20-30 GB Traffic pro Monat. Ganz ohne Warez und Torrents.

Klingt erstmal ziemlich beschissen, wenn man sich auf DSL versteift. Denn: seit geraumer Zeit gibt ja auch Internet über Kabel, wie bei Unitymedia, Kabel Deutschland, KabelBW etc. das ganze auch ohne Kabelanschluss, solange Kabel vorhanden sind. 30/35€ für 32 Mbit. Fritzbox Kabel wird kostenlos gestellt, 3 Rufnummern und Festnetzflat. 1 Jahr Vertragsbindung (zzgl. für einen Wechselwilligen wie mich, der früh genug wechselt: 6 Monate frei, also 18 Monate Bindung).

Gestern war ein Techniker von UnityMedia da und hat mir die Fritzbox 6360 installiert. Seit ca. 19.00 Uhr gestern bin ich mit 32Mbit/s am Netz. Breitband, wirklich. Heute Abend fülle ich dann mal den Antrag auf Rufnummernportierung aus.

Disclaimer: Ich bekomme von keiner der erwähnten Firmen Geld, Zuwendungen oder Sonderkonditionen die über Neukundenangebote hinausgehen. Dieser Artikel spiegelt nur meine persönlichen Erfahrungen zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung dar.

Helmut und Peer

Berlin dpo – Postillon-Recherchen haben ergeben, dass Altbundeskanzler Helmut Schmidt 92 dem sogenannten „Enkeltrick“ zum Opfer fiel. Demnach gelang es dem Trickdieb und Betrüger Peer S., durch gemeinsames Schachspielen Schmidts Vertrauen zu erschleichen und dadurch Tantiemen für ein Buch und eine informelle Ernennung zum Kanzlerkandidaten der SPD zu ergaunern. – Der Postillon: Altbundeskanzler Helmut Schmidt auf „Enkeltrick“ hereingefallen.

Schadensbegrenzung beim RMV?

Nach meiner letzten Mail zeigte man noch einmal sehr deutlich, dass man seitens des Rhein-Main-Verkehrsverbundes nicht verstanden hatte. Zuerst bekam ich eine Mail von der KVG Main-Kinzig, an der die Busfahrpläne angehängt waren.

Danach trudelte die folgende „Entschuldigungsmail“ bei mir ein.

Sehr geehrter Herr […],

zunächst möchten wir uns für unsere falschen Angaben in der letzten Mail entschuldigen.

Die Meldungen, die sie suchen finden sie unter:
http://www.rmv.de/auskunft/bin/jp/query.exe/dn?view=trafficmap&trafficmap_x=9295000&trafficmap_y=50254000&trafficmap_zoom=40000#map
http://www.rmv.de/auskunft/bin/jp/help.exe/dnl?tpl=rss_feed&region=9

Um zu dieser Seite zu gelangen gehen sie bitte auf www.rmv.de auf ‚Fahrplanauskunft‘ > ‚Verkehrsmeldungen regional‘ > Main-Kinzig-Kreis und Hanau.

Wir würden uns freuen, wenn wir Sie trotz des unangenehmen Vorfalls auch zukünftig zu unseren Fahrgästen zählen dürften. Hierbei wünschen wir Ihnen gute und problemlose Fahrt.

Meine Antwort:

Wer bitte tut das? Ich gebe eine Verbindung an und gehe davon aus, über dermaßen vorhersehbare Abweichungen informiert zu werden. Kann man diesen Link nicht in den Hinweistext einbauen?

Ich bin im Gegensatz zu einigen anderen Menschen durchaus in der Lage, mir PDFs und Co. aus dem Internet zu holen. Allerdings finde ich den bisherigen Umgang mit der Baustelle gelinde gesagt eine Frechheit.

Das, wann und wo die Baustelle sein würde, war lange genug im Vorfeld bekannt. Der RMV und die angeschlossenen Unternehmen haben keinerlei Informationen an Haltestellen ausgehängt, die Fahrer und die RMV-Webseite konnten Freitags _keinerlei_ Auskunft geben, nur die Firma Stroh hat eine (auch jemanden, der Abitur hat) extem unverständliche Information ausgehängt, mit dem Hinweis, die Personen könnten sich den Fahrplan auf der Internetseite der Firma Stroh herunterladen.

Wir haben eine „Onliner“-Quote von unter 99%, so das man davon ausgehen kann, dass nicht jeder Bus fahrende Mensch auch Internet hat und diese Aufgabe bewerkstelligen kann. Auf den Fahrplänen der Firma Stroh ist der Shuttlebus Oberrodenbach – Hanau zusammen mit der Linie
52 aufgedruckt, was aber relativ zweckfrei ist, da ich diesen Weg mit der 53er Linie fahren muss.

An den Haltestellen hingen bis Mittwoch keine Schilder bzw.
aktualisierte Fahrpläne. Darüberhinaus gibt die RMV-Webseite weiterhin die alte Verbindung aus.

Wenn Sie mich fragen, ist das eine großflächige Kapitulation vor einer relativ einfach lösbaren Aufgabe und eine Verspottung von
Nicht-Internet-Nutzern.

Für Menschen, die auf den ÖPNV angewiesen sind, ist das ein Schlag ins Gesicht.

Es würde mich sehr freuen, wenn Ihr Unternehmen in Zukunft pro-aktiver auf die Menschen zugeht und eine deutlich bessere Informationspolitik entwickeln würde.

(Das Mailing-System, das es nicht schafft, ordentliche Replies zu
verschicken ist ein ganz anderer Punkt).

Die Mails sind mittlerweile 6 Tage her, verlinkungstechnisch ist da beim RMV immer noch nichts passiert. Antworten bekam ich auch keine mehr. Der RMV will das scheinbar aussitzen. Ende der Woche ist die Baustelle (wenn alles nach Plan läuft) fertig und seitens des RMV scheint kein Bedarf zu einer Reflektion des eigenen Kommunikationsverhaltens zu geben.

Zusammen mit den Preisen und der Unflexibilität im außerstädtischen Raum, ist es doch wenig verwunderlich, das die Mehrzahl der Menschen auf den Individualverkehr setzt.