Ich hatte es ja bereits im Artikel über eBooks angekündigt, etwas über falsch abgerechnete Digitalgüter und die Gunst des Verkäufers zu schreiben.
Ich stolperte also über ein Angebot von Amazon, MP3-Alben für 2,98€ zu kaufen. Ich, der ja sonst keine MP3s kauft, fand ca. 3€ für eine Red Hot Chili Peppers Album aber erstmal einen Preis, zu dem man auch mal MP3s kaufen kann.
Da Amazon selbst es nicht gebacken bekommt, den eigenen Downloader für Linux auch nur halbwegs aktuell zu halten, habe ich das Album in der MP3-Downloader-App gesucht, gefunden und heruntergeladen.
Auch in der Android-App stand das Album um 22:43 für 2,98€ zum Download. Allerdings wurden mir von Amazon 12,99€ abgerechnet. Eine normale Bestellung von physikalischen Gütern hätte ich zu diesem Zeitpunkt noch canceln können. Oder, falls es zu spät gewesen wäre, immer noch zurücksenden können. Die MP3s befanden sich allerdings schon bei mir.
Der Versuch der Beschwerde gestaltete sich schwierig. Zwar ist die Hotline bei Amazon scheinbar rund um die Uhr besetzt (also auch um 23.00 Uhr), allerdings offenbarte man mir, ich möge mein Problem direkt der „MP3-Abteilung“ darlegen. Diese war wohl allerdings schon „im Feierabend“.
Ich habe dann am 7. November seit morgens um 7:30 mehrmalig versucht, einen Ansprechpartner zu finden. Das ganze endete dann damit, dass jemand um 18:18 versuchte bei mir anzurufen, ich aber zu diesem Zeitpunkt auf dem Motorrad unterwegs war. Es soll Menschen geben, die zu so einer Zeit auf dem Heimweg von der Arbeit sind. Das ganze endete dann in folgender Mail (Hervorhebung von mir):
Guten Tag, Herr xxx.
und herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung an Amazon.de.
Ich hätte Sie gerne bezüglich Ihres MP3-Downloadproblems gerne persönlich gesprochen, um zu einer für Sie zufrieden stellenden Lösung zu kommen.
Daher habe ich soeben versucht, Sie unter der bei uns hinterlegten Telefonnummer 01791453505 anzurufen. Aber leider konnte ich Sie nicht erreichen.
Zu Ihrem Anliegen:
Es tut mir sehr leid, dass die Bestellung xxx-xxxxxxxx-xxxxxxx nicht zufriedenstellend verlaufen ist und es zu einem Abrechnungsfehler kam. In diesem Fall mache ich gerne eine Ausnahme und erstatte Ihnen den Differenzpreis.
Ich habe soeben eine Erstattung in Höhe von EUR 10,01 veranlasst. Dieser Betrag wird auf das bei Ihrer Bestellung angegebene Bank- beziehungsweise Kreditkartenkonto zurückgebucht.
Wir bestätigen die Erstattungsbearbeitung noch einmal per automatische E-Mail.
[…]
Der Gefahrenübergang bei digitalen Gütern ist also scheinbar mit dem Klick auf den Kaufen-Button passiert. Im Falle von Amazon bedeutet das: wenn der Tansfer schiefgeht, ist es meine Verantwortung. In Kombination mit der direkten Bereitstellung der Ware ergibt sich also aus Käufersicht eine Beweislastumkehr im „Garantiefall“. Das halte ich für bedenklich.
Im konkreten Fall stört mich allerdings die Formulierung des Agenten:
In diesem Fall mache ich gerne eine Ausnahme und erstatte Ihnen den Differenzpreis.
Wieso sollte das eine Ausnahme sein, dass im Falle eines Abrechnungsfehlers die Differenz erstattet wird?
Amazon hat geantwortet:
Guten Tag, Herr Jung,
vielen Dank für Ihr Feedback an Amazon.de.
Ich möchte mich vielmals für das entstandene Missverständnis entschuldigen.
Leider bestand zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung ein Fehler auf unserer Webseite, wodurch der vergünstigte Preis Ihres MP3-Albums nicht berücksichtigt wurde.
Die Erstattung ist natürlich keine Ausnahme gewesen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünsche noch einen schöne Tag.
Ich hatte irgendwie auch nicht erwartet, dass Amazon hier näher drauf eingeht.




